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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52   

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BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52 (https://dejure.org/1952,55)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1952 - I ZR 21/52 (https://dejure.org/1952,55)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1952 - I ZR 21/52 (https://dejure.org/1952,55)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kaufmann - Freie Entfaltung des Gewerbebetriebs - Verbreitung wahrer Tatsachen - Konkurrierende Interessen - Personenkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004
    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Verbreitung wahrer Tatsachen über einen Kaufmann

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 142
  • NJW 1953, 297
  • MDR 1953, 158
  • GRUR 1953, 120
  • GRUR 1953, 130
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52
    Der Senat hat vielmehr in seiner erst nach Erlaß des Berufungsurteils veröffentlichten Entscheidung vom 26. Oktober 1951 - BGHZ 3, 270ff (279-282) im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts jeden Eingriff in die freie gewerbliche Entfaltung eines Unternehmens für ausreichend erklärt, um Schutzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB auszulösen.

    Es bedurfte bei dieser Interessenkollision der Abwägung, wie weit ein Eingriff in die gewerbliche Tätigkeit des Klägers bei Lage des Falles unbedingt geboten war und ob er in der schonendsten Form vorgenommen worden ist (BGHZ 3, 270 (281)).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Eine abschließende Haftungsregelung stellt § 824 BGB indes nur für die Verbreitung falscher Tatsachen dar, nicht für die wahrer Tatsachen (BGHZ 8, 142, 144; 90, 113, 121; 138, 311, 315; MünchKomm/Wagner, BGB 4. Aufl. § 823 Rdn. 188, 198; Spindler, in: Bamberger/Roth, BGB § 823 Rdn. 116; Bütter/Tonner BKR 2005, 344, 350) und erst recht nicht für die Äußerung von Werturteilen und Meinungen, die die wirtschaftliche Wertschätzung, also Kredit, Erwerb und Fortkommen eines konkret Betroffenen beeinträchtigen (BGHZ 45, 296, 305 f.; 65, 325, 328).

    Sie gefährden, wie dargelegt, ihre Kreditwürdigkeit, beeinträchtigen unmittelbar die Geschäftsbeziehung zu Banken sowie anderen potentiellen Kreditgebern und damit die ungestörte Fortführung und Entfaltung der PrintBeteiligungs GmbH (vgl. BGHZ 8, 142, 144 f.; Bütter/Tonner BKR 2005, 344, 350).

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).

    Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270; 8, 142; 23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956 NJW 1956, 1719).

    Auch die bei der Frage der Widerrechtlichkeit erforderliche sorgfältige Untersuchung, ob unter Anwendung des Prinzips der Güter- und Pflichtenabwägung dem Eingreifenden etwa ein besonderer Rechtfertigungsgrund zur Seite steht (BGHZ 3, 270; 8, 142; 24, 200), wirkt sich einschränkend aus.

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Verbreitet der Gläubiger in der Öffentlichkeit, daß er gegen den Schuldner einen Konkursantrag gestellt habe, so kann hierin ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb liegen, insbesondere dann, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Prüfungspflicht und Aufklärungspflicht verletzt hat (Vergleiche BGH, 1952-11-28, I ZR 21/52, BGHZ 8, 142 und BGH, 1951-10-26, I ZR 8/51, BGHZ 3, 270).

    Denn in den dort entschiedenen Fällen hatte der Schädiger nicht ein objektives, seiner Willkür entzogenes und mit gesetzlichen Sicherungen ausgestattetes Verfahren in Gang gesetzt, sondern selbst und unmittelbar in eine freie gewerbliche Betätigung eingegriffen, wie durch öffentliches Abraten von dem Bezug einer Zeitschrift (BGHZ 3, 270) oder durch Warnung beteiligter Handelskreise vor der "langsamen" Zahlungsweise eines Abnehmers (BGHZ 8, 142).

    Die Bekanntgabe einer wahren Tatsache kann jedoch eine Verletzung des durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen (vgl BGHZ 8, 142).

    Eine solche Mitteilung ist noch konkreter und gefährlicher als die in BGHZ 8, 142 behandelte, ebenfalls an sich wahre Nachricht, daß ein Unternehmen ein "langsamer Zahler" sei.

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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1952 - I ZR 3/52   

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https://dejure.org/1952,914
BGH, 14.11.1952 - I ZR 3/52 (https://dejure.org/1952,914)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1952 - I ZR 3/52 (https://dejure.org/1952,914)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1952 - I ZR 3/52 (https://dejure.org/1952,914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 120
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

    (Zum "Bestätigungsschreiben" vgl. BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 18, 212 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54]; 40, 42 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; BGH NJW 1965, 965 = LM Nr. 8/9 zu § 346 (Ea) HGB; BGH NJW 1966, 1070 = LM Nr. 10 a.a.O.; BGH LM Nr. 12 a.a.O.; Baumbach-Duden, HGB 18. Aufl. § 346 Anm. 4 C; Schlegelberger HGB 4. Aufl. § 346 Anm. 116-129; Großkomm. HGB 3. Aufl. § 346 Rz. 101 ff).
  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 314/55

    Unterschlagung eines Bestätigungsschreibens

    Die Revision wendet dagegen ein: Nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum verbreiteten Lehre, der sich auch der Bundesgerichtshof in der vorerwähnten Entscheidung (BGHZ 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52] [5]) angeschlossen habe, werde die Haftung des Empfängers eines Bestätigungsschreibens nicht mit der Annahme einer stillschweigenden Willenserklärung des Empfängers, sondern damit begründet, daß Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Anschauungen des Verkehrs eine Antwort erfordert hätten.

    Es besteht auch kein Anlaß, von der Auffassung des I. Senats des Bundesgerichtshofs in der obenerwähnten, in BGHZ 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52] [5] abgedruckten Entscheidung abzugehen, wonach die Rechtswirkungen, die dadurch ausgelöst werden, daß der Empfänger eines Bestätigungsschreibens dieses unbeantwortet läßt, nicht auf seiner - zu unterstellenden - zustimmenden Willenserklärung, sondern darauf beruhen, daß er nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Anschauungen des Verkehrs für verpflichtet gehalten wird, dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zu widersprechen, wenn es nicht als genehmigt angesehen werden soll.

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 341/86

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung für den Verkauf von Garnen - Kaufmannseigenschaft

    Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Ansicht darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und sowohl damit rechnen müssen als auch darauf vertrauen dürfen, daß sich der andere Teil ebenfalls in kaufmännischer Weise verhält (BGHZ 11, 1, 3 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 40, 42, 44 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; BGH NJW 1964, 1223 = WM 1964, 652; WM 1970, 877; NJW 1975, 1358 - WM 1975, 831; WM 1976, 564; Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl., § 346 Rdn. 136; Baumbach/Hopt, HGB, 27. Aufl., § 346 Anm. 3 B).
  • BGH, 07.10.1971 - VII ZR 177/69

    Voraussetzungen für die wirksame Anfechtung eines Werklieferungsvertrags -

    Es besteht Einigkeit darüber, daß ein durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande gekommenes Geschäft nicht angefochten werden kann wegen Irrtums über die Bedeutung des Schweigens, also darüber, daß das ohne Widerspruch hingenommene Bestätigungsschreiben für den Inhalt des Vertrags maßgebend ist (BGH LM Nr. 13 zu § 346 (Ea) HGB; BGHZ 11, 1, 5 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 20, 149, 154) [BGH 03.03.1956 - IV ZR 314/55].

    Von den Fällen abgesehen, in denen sich der Inhalt eines Bestätigungsschreibens zu weit vom Ergebnis der vorangegangenen Verhandlungen entfernt oder diese bewußt unrichtig bzw. arglistig entstellt wiedergegeben sind, für die ohnehin etwas anderes gilt (BGHZ 7, 187, 190 [BGH 24.09.1952 - II ZR 305/51]; 11, 1, 4 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 40, 42, 45 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; BGH LM Nr. 14 zu § 346 (D) HGB), dient daher die unter Kaufleuten übliche Versendung von Bestätigungsschreiben u.a. gerade auch dazu, Unstimmigkeiten und etwaige Irrtümer, die sich bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen immer einschleichen können, aufzudecken und klarzustellen.

  • BGH, 25.05.1970 - VII ZR 157/68

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Schiedsspruches in Deutschland -

    Diesen Schlußbriefen hätte die Antragsgegnerin widersprechen müssen, wenn sie deren Inhalt nicht gegen sich gelten lassen wollte (BGHZ 1, 353; 7, 187 [BGH 14.09.1952 - II ZR 19/51]; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 18, 212 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54]; BGH NJW 1965, 965; LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB).

    Das Schweigen der Antragsgegnerin auf die ihr von der Antragstellerin übersandten Schlußbriefe würde nach gefestigter Rechtsprechung nur dann nicht als Zustimmung gelten, wenn die Antragstellerin von vornherein nicht mit der Billigung des Mitgeteilten rechnen konnte, weil sich der Inhalt der Schlußbriefe zu weit von dem Verhandlungsergebnis entfernt (BGHZ 7, 187, 190 [BGH 24.09.1952 - II ZR 305/51]; 11, 1, 4 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 40, 42, 45) [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62].

  • BGH, 08.10.1970 - VII ZR 12/70

    Ausreichende Bestimmung des Klageantrags - Teileinklagung eines einheitlichen

    Er hätte ihm aber widersprechen müssen, wenn er den Inhalt nicht gegen sich gelten lassen wollte (u.a. BGHZ 1, 353; 7, 187 [BGH 14.09.1952 - II ZR 19/51]; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 18, 212 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54]; 40, 42 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; BGH LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB; VII ZR 157/68 vom 25. Mai 1970; VII ZR 70/68 vom 9. Juli 1970).

    Es ist daher gerechtfertigt, ihn wie einen Kaufmann zu behandeln (vgl. dazu u.a. BGHZ 11, 1, 3 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; BGH VII ZR 114/62 vom 12. November 1964).

  • BGH, 05.11.1970 - VII ZR 31/69

    Überparteilichkeit von Schiedsgerichten

    Das Berufungsgericht behandelt das Fernschreiben der Maklerfirma vom 22. August 1966 18.25 Uhr, in dem der Vertragsschluß ausdrücklich "bestätigt" wurde, als kaufmännische Bestätigungsschreiben, das ein Kaufmann wie die Antragsgegnerin, nach den von der Rechtsprechung insoweit entwickelten Grundsätzen nicht hätte unwidersprochen lassen dürfen, wenn er dessen Inhalt nicht gegen sich habe gelten lassen wollen (BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 18, 212 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54]; 40, 42 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; BGH NJW 1965, 965; 1966, 1070 [BGH 03.03.1966 - II ZR 18/64]; 1970, 2021 [BGH 13.07.1970 - VII ZR 176/68]; LM Nr. 12 zu § 346 (Ea) HGB; WM 1970, 1314).
  • BGH, 21.04.1960 - VIII ZR 97/59

    Rechtsmittel

    Die wiederspruchslose Entgegennahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, das auf vorangegangene Verhandlungen bezug nimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu der rechtlichen Beurteilung führen, daß das Schweigen des Empfängers als Zustimmung und unter Umständen auch als Genehmigung vollmachtsloser Erklärungen eines Angestellten angesehen werden muß (vgl. RGZ 103, 401, 406; BGB RGRK 11. Aufl. § 147 Anm. 14; vgl. auch BGHZ 7, 187, 189 [BGH 24.09.1952 - II ZR 305/51]; 11, 1, 3, 4) [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52].

    Deshalb ist auch in solchen Fällen, in denen der objektive Erklärungswert dem Erklärenden gemäß § 242 BGB zuzurechnen ist, eine Irrtumsanfechtung, also die Berufung auf einen entgegenstehenden Geschäftswillen ausgeschlossen (BGHZ 11, 1, 4 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; Soergel/Siebert a.a.O. Anm. 29).

  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 164/68

    Bestehen eines Kaufvertrags über die Lieferung von Kreiseldüngerstreuern -

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist unter einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben, dessen Inhalt der Empfänger bei widerspruchsloser Entgegennahme grundsätzlich gegen sich gelten lassen muß, ein Schreiben zu verstehen, durch das ein Kaufmann in unmittelbarem Anschluß an voraufgegangene konkrete Vertragsverhandlungen seinem Verhandlungspartner seine Auffassung über das Zustandekommen und den Inhalt der getroffenen vertraglichen Vereinbarung mitteilte Wesentlich ist dabei, daß sich das Schreiben nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Bestätigung der voraufgegangenen Verhandlungen darstellt, unzweideutig das Vereinbarte in seinen entscheidenden Punkten herausstellt und der Empfänger den Eindruck gewinnen muß, der Bestätigende werde und dürfe nach der Gepflogenheit des redlichen kaufmännischen Geschäftsverkehrs sein Schweigen als Zustimmung zu dem Inhalt werten (BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 40, 42 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; Senatsurteil vom 27. Januar 1965 - VIII ZR 11/63 = NJW 1965, 965 = WM 1965, 580).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87

    Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den

    Dagegen verbietet der normative Charakter der tariflichen Bestimmungen die generelle Übertragung dieser Verpflichtung in das Recht der Tarifauslegung, zumal die Verkehrssitte im Sinne von § 157 BGB inhaltlich die im Rechtsverkehr tatsächlich praktizierte herrschende Übung und Handhabung darstellt und deswegen dieselbe Bedeutung hat wie im Handelsrecht der Handelsbrauch im Sinne von § 346 HGB (vgl. BGHZ 11, 1, 3 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52] sowie das Urteil des OLG München vom 9. Dezember 1955 - 6 U 1422/55 - NJW 1956, 594, auch Soergel/Siebert/Knopp, BGB, 10. Aufl., § 157 Rz 31 - 33 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.04.1960 - VII ZR 63/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1967 - VIII ZR 30/65

    Lieferung von Baumaterial für ein Bauvorhaben - Schweigen auf ein

  • BGH, 02.12.1952 - I ZR 104/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.01.1993 - X ZR 105/91

    Anspruch auf Zahlung von Honorar und Reisespesen für ihre Tätigkeit im Rahmen der

  • BGH, 23.06.1955 - II ZR 248/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1963 - VII ZR 128/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 246/64

    Anspruch auf eine Maklerprovision - Kauf einer Bäckerei

  • BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65

    Wiederherstellung des Eigentums nach nationalsozialistischer Verfolgung - Verlust

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 147/57

    Schadensersatz und Unterlassung wegen Verletzung von Patentrechten und

  • BGH, 26.01.1967 - VII ZR 218/64

    Anspruch auf Provisionszahlungen - Vorliegen eines kaufmännischen

  • BGH, 13.05.1965 - III ZR 237/63

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages - Wirksamkeit eines Darlehensvorvertrages -

  • BGH, 12.11.1964 - VII ZR 114/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1960 - VII ZR 94/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 133/54

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1952 - I ZR 104/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,986
BGH, 02.12.1952 - I ZR 104/51 (https://dejure.org/1952,986)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1952 - I ZR 104/51 (https://dejure.org/1952,986)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1952 - I ZR 104/51 (https://dejure.org/1952,986)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1952 - I ZR 3/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - I ZR 104/51
    Des weiteren hat der Senat in seinem Urteil vom 14. November 1952 (I ZR 3/52) dargelegt, als Anzeichen für die fehlende Erfindungshöhe könne es gewertet werden, wenn die gleiche Erfindung mehrfach gemacht werde, insbesondere dann, wenn die Erfindung in einer Kombination an sich bekannter Einzelelemente bestehe.
  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52

    Rechtsmittel

    Denn die Neuheit einer Kombinationserfindung wird, wie der erkennende Senat schon in dem das DRP 702 176 betreffenden Nichtigkeitsverfahren in seinem Urteil vom 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 - ausgesprochen hat, nicht dadurch in Frage gestellt, dass ihre einzelnen Elemente bereits bekannt waren.

    Bei der Prüfung der Neuheit einer Maßnahme ist die sogenannte Mosaikarbeit, die bei der Prüfung der Erfindungshöhe anzuwenden ist, unzulässig (BGH v. 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 = GRUR 1953, 120 [121]; Krauße-Katluhn-Lindenmaier Anm. 14 zu § 2 PatG).

    Die USA-Patentschrift 660 878 zeigt, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 2 Dezember 1952 - I ZR 104/51 ausgeführt hat, mehrere nebeneinander liegende Leitungen, die zwischen mit seitlichen Rillen versehenen Isolatoren eingeklemmt sind.

  • BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53

    Rechtsmittel

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. vom 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 - GRUR 1953, 120) hat das Patentamt darin eine zulässige Erweiterung der ursprünglichen Anmeldungsangaben gesehen, weil andere bekannte Führungsmittel zur Begrenzung der gekrümmten Bahn von Schichtträgern gegenüber den "Leitflächen" glatte Äquivalente darstellen würden.

    Das Vorbekannt sein einzelner Elemente, soweit sie zur gleichen Kombinationswirkung nicht zusammengefaßt sind, hindert die Neuheit der Erfindung nicht (Urteil des Senates vom 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 - a.a.O.).

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